Beitragsordnung

Stand: 24. Oktober 2023 (PDF-Datei)

§ 1 Präambel

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Jahresbeiträge

  1. Für natürliche Personen ab 18 Jahren gilt der reguläre Beitrag, bei entsprechender Anspruchsgrundlage ist der ermäßigte Beitrag zu zahlen.

    Regulärer Beitrag: 228,00 Euro
    Ermäßigter Beitrag: 120,00 Euro

    Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Azubis, Studenten, Rentner, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Wehrdienstleistende, Bufdis und Düsselpass-Inhaber. Ein Beleg für die Berechtigung ist vom Mitglied bei der Anmeldung und vor Beginn eines Beitragsjahres per Mail an mitglieder@garage-lab.de zu senden.

  2. Die Aufnahmegebühr beträgt 25,00 Euro.
  3. Erfolgt der Vereinsbeitritt unterjährig, so wird für jeden vollen Monat der Mitgliedschaft 1/12 des Jahresbeitrags erhoben.
  4. Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss schriftlich beantragt werden.
  5. Ist eine Anpassung der Jahresbeiträge, Aufnahmegebühren oder sonstigen in dieser Ordnung/in der Satzung benannten Zahlungspflichten erforderlich, so erfolgt die Festsetzung auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

§ 3 Zahlweise und Fälligkeit

  1. Mitglieder, die ab dem 1.9.2023 in den Verein eintreten, verpflichten sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres eingezogen. Bei unterjährigem Eintritt in den Verein erfolgt der Einzug des anteiligen Beitrags im Beitrittsmonat. Wünscht ein Mitglied statt einer einmaligen Zahlung eine monatliche Zahlung per SEPA-Lastschrift, so ist dies grundsätzlich möglich. Es gelten hierzu die entsprechenden Gebühren.
  2. Mitglieder, die vor dem 1.9.2023 Mitglied im Verein waren, können die Zahlungsweise „Dauerauftrag“ beibehalten. Es gelten hierfür die entsprechenden Gebühren.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.

§ 4 Säumnis

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung 30 Tage im Verzug, so ist das Mitglied schriftlich (Mahnung) und mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen zur Zahlung aufzufordern.

Zahlt ein Mitglied trotz dreifacher schriftlicher Mahnung unter Fristsetzung den Beitrag nicht, so erfolgt die Streichung von der Mitgliederliste, gemäß § 8 (8) der Satzung.

§ 5 Arbeitsstunden

Alle Mitglieder bis zum vollendeten 65. Lebensjahr müssen ab dem 1.9.2023 pro Jahr vier Arbeitsstunden zum Erhalt und zur Pflege der Vereinseinrichtungen erbringen. Für nicht erbrachte Stunden erhebt der Verein pro Stunde einen Geldbetrag von 10,00 Euro, der im SEPA-Lastschriftverfahren mit dem nächsten Beitragseinzug fällig wird.

Schwerbehinderte und Alleinerziehende brauchen keine Arbeitsstunden zu leisten. Mitglieder, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsstunden leisten können, können sich bis zum 31.12 eines jeden Jahres von der Pflicht zur Mitarbeit mit einer formlosen Nachricht in Textform an die Adresse mitglieder@garage-lab.de freistellen.

§ 6 Gebühren

Der Vorstand legt folgende Gebühren fest:

Monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags per Dauerauftrag: 10,00 Euro pro Jahr

Monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags per SEPA-Einzug: 3,00 Euro pro Jahr

Mahngebühr bei der ersten Mahnung: 1,00 Euro

Mahngebühr bei der zweiten Mahnung: 5,00 Euro

Mahngebühr bei der dritten Mahnung: 10,00 Euro

§ 7 Ermächtigung des Vorstands zur Erhebung von weiteren Gebühren

Der Vorstand wird ermächtigt, für die weitere Nutzung von Ressourcen des Vereins angemessene Gebühren festzulegen. Diese Gebühren können z.B. für Räume, Kurse, Seminare und Workshops erhoben werden.